Neuer Nachname

Neuer Name nach der Hochzeit

Wer heiratet übernimmt den Namen des Mannes – So war es zumindest früher. Heute bietet der Gesetzgeber den Eheleuten mehrere Möglichkeiten bei der Wahl des neuen Ehenamens. Es ist also durchaus denkbar, den Namen der Braut zu übernehmen oder einen Doppelnamen zu wählen. Wichtig ist jedoch, sich die Wahl des neuen Namens sehr genau zu überlegen, immerhin handelt es sich um eine langfristige – im besten Fall lebenslange – Entscheidung. Alle rechtlichen Grundlagen zur Namenswahl für Eheleute findet Ihr im § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Wir haben Euch außerdem eine Übersicht zusammengestellt, wo der Name nach der Hochzeit geändert werden muss/sollte.


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